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Zwei Brandenburger Ministerien erkennen die Lichterfahrten von Landwirten und Freiwilligen Feuerwehren in der Adventszeit als Brauchtum an. Doch die Veranstaltungen sind weiterhin mit Auflagen verbunden.
Zwei Brandenburger Ministerien erkennen die Lichterfahrten von Landwirten und Freiwilligen Feuerwehren in der Adventszeit als Brauchtum an. Doch die Veranstaltungen sind weiterhin mit Auflagen verbunden.
Foto: Thomas Berger
Kerstin Bechly
Redakteur regionale Wirtschaft
Liebe Leserin und lieber Leser,
kurz vor dem ersten Advent erfreuen das Brandenburger Innen- und das Verkehrsministerium augenscheinlich mit einem kleinen vorweihnachtlichen Geschenk. Geschmückte Feuerwehrautos und Traktoren können jetzt zu Lichterfahrten im Advent starten. Beide Ministerien erkennen die Veranstaltungen als Brauchtum an und haben den Weg für eine Erlaubnis der beleuchteten Fahrzeug-Korsos frei gemacht. Ganz ohne Regelung geht es aber nicht.
Zuvor hatte es rechtliche Bedenken wegen selbst eingebauter Beleuchtungen an den Fahrzeugen gegeben. Jetzt heißt es unter anderem, während der An- und Abfahrten der festlich beleuchteten Fahrzeuge müssen die zusätzlichen Lichtanlagen abgeschaltet bleiben.
Dann könnten Teilnehmer auf direktem Weg zwischen Veranstaltungsort und Heimatstandort fahren. Der Landesfeuerwehrverband hat sich schon mal bedankt. Doch winkt da nicht ein Pferdefuß für die Landwirte in der Uckermark und in Märkisch-Oderland sowie die Freiwilligen Feuerwehren in Wandlitz, Strausberg oder in der Lausitz?
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die Woche.
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