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Gutes Urteil für Pauschalreisende: Blick auf die Hafenstadt Fethiye an der Türkischen Riviera. (Symbolbild) Foto: picture alliance/dpa | He Canling | |
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| Mathias Hausding Reporter Landespolitik |
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| Liebe Leserin und lieber Leser, |
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geht auf dem Weg in den Urlaub der Koffer verloren, kann Pauschalreisenden neben Schadenersatz für den Inhalt auch ein Teil des Reisepreises als Entschädigung zustehen. Das zeigt ein Urteil aus Rheinland-Pfalz.
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Eine Familie bekam vor dem Landgericht Frankenthal knapp 5.000 Euro zugesprochen, nachdem der Kinderwagen auf dem Hinflug in die Türkei beschädigt worden war und außerdem ein Koffer mit Kindersachen gar nicht erst ankam, wie das Gericht mitteilte. Das gebuchte Reiseerlebnis sei durch den Verlust und den Stress bei der Neubeschaffung erheblich getrübt worden.
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Stressfreie Ostertage wünscht Ihnen
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Pressekonferenz bei Energie Cottbus |
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