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Gehört er nach Hennickendorf oder nach Küstrinchen? Über diesen barocken Schnitz-Altar, gefertigt im Jahr 1720 von Heinrich Bernhart Hattenkerel, hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.
Gehört er nach Hennickendorf oder nach Küstrinchen? Über diesen barocken Schnitz-Altar, gefertigt im Jahr 1720 von Heinrich Bernhart Hattenkerel, hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden.
Foto: Mathias Hausding/Patrick Pleul/dpa
Mathias Hausding
Reporter Landespolitik
Liebe Leserin und lieber Leser,
eine Kirche in der Uckermark streitet mit einer aus Märkisch-Oderland erbittert um Altar und Kanzel aus dem 17. Jahrhundert. Jetzt wurde die Sache am Landgericht Frankfurt (Oder) geklärt. Hier lesen Sie, wie es zu diesem kuriosen Rechtsstreit kam.
Einen schönen 1. Mai wünscht Ihnen
Mathias Hausding
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