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Gehört er nach Hennickendorf oder nach Küstrinchen? Über diesen barocken Schnitz-Altar, gefertigt im Jahr 1720 von Heinrich Bernhart Hattenkerel, hat das Landgericht Frankfurt (Oder) entschieden. Foto: Mathias Hausding/Patrick Pleul/dpa | |
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| Mathias Hausding Reporter Landespolitik |
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| Liebe Leserin und lieber Leser, |
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eine Kirche in der Uckermark streitet mit einer aus Märkisch-Oderland erbittert um Altar und Kanzel aus dem 17. Jahrhundert. Jetzt wurde die Sache am Landgericht Frankfurt (Oder) geklärt. Hier lesen Sie, wie es zu diesem kuriosen Rechtsstreit kam.
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Einen schönen 1. Mai wünscht Ihnen Mathias Hausding
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